Vor dem Aufenthalt
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie unter anderem, wie und unter welchen Voraussetzungen die Einweisung in unseren Akut- oder Reha-Bereich möglich ist.
Wenn der Kostenträger die Reha ablehnt, ist schnell guter Rat teuer. Deshalb geben wir Ihnen Tipps, was Sie dann tun können und erläutern das Wunsch- und Wahlrecht in Bezug auf die Auswahl der Klinik.
Um Sie bei den Vorbereitungen bestmöglich zu unterstützen, finden Sie in unserem Patientenbereich außerdem Anreiseinformationen sowie eine Checkliste der Dinge, die Sie auf jeden Fall zu Ihrem Aufenthalt bei uns mitbringen sollten.
Gerne hilft Ihnen unsere Aufnahme
Einweisungswege
Wie können Sie als Patient in die m&i-Fachkliniken Hohenurach eingewiesen werden?
Die Einweisung erfolgt entweder durch Ihr Krankenhaus, den zuständigen Arzt, den Sozialdienst oder nach dem üblichen Verfahren mit einer „Verordnung von Krankenhausbehandlung“ z. B. Ihres Facharztes (roter Schein) nach § 39 SGB V.
Für Patienten der neurologischen Frührehabilitation (Phase B) erfolgt die Akuteinweisung ausschließlich durch die Krankenkasse.
Klinikwunsch-/wahlrecht
Sie als Patient haben bei der Wahl ihrer Reha-Klinik grundsätzlich das Recht, den Anbieter der Behandlung frei zu wählen.
Das Wunsch- und Wahlrecht, mit dem Sie Ihren Vorschlag für Ihre "Wunschklinik" aktiv ausüben können, wird Ihnen nach SGB IX § 9 eingeräumt. Ihr Rehabilitationsträger muss Ihren berechtigten Wünschen entsprechen, insofern ihre Wunschklinik die für Ihr Krankheitsbild relevanten medizinischen Voraussetzungen erfüllt.
In der Regel informiert Sie Ihr behandelnder Arzt oder der Sozialdienst des Krankenhauses über die Möglichkeiten einer Anschlussbehandlung oder einer medizinischen Rehabilitation. Sie dürfen sich aber selbstverständlich aktiv an der Auswahl der für Sie richtigen Fachklinik beteiligen. Uns ist es wichtig Ihnen einen transparenten Einblick zu ermöglichen.
Kriterien der Klinikwahl
Gute Kliniken veröffentlichen auf freiwilliger Basis einen Qualitätsbericht, der einen transparenten Einblick in die Klinik bietet. Nicht zuletzt entscheidend für Ihren Rehabilitationserfolg sind Lage, Service und Ausstattung der Klinik, die Ihren Ansprüchen entsprechen sollten.
Nachdem Sie Ihren Rehabilitationsantrag bei Ihrem Rehabilitationsträger (Rentenversicherung, Krankenkasse, Unfallversicherung) eingereicht haben, wird dieser geprüft und entschieden, ob und in welcher Klinik Ihre Weiterbehandlung stattfinden wird.
Widerspruchsmöglichkeit
Wurde in diesem Bescheid Ihrem Antrag auf die gewünschte Rehabilitationsmaßnahme und/oder Ihrem Wahlrecht nicht entsprochen, haben Sie die Möglichkeit innerhalb von vier Wochen schriftlich zu widersprechen. Prüfen Sie in beiden Fällen die Begründung genau.
Gemeinsam mit der Klinik Ihrer Wahl lassen sich in den meisten Fällen getroffene Entscheidungen rückgängig machen und Aussagen entkräften.
Nicht selten werden Zuzahlungen gefordert, wenn Sie Ihre Wunschklinik einfordern. Das Gesetz sieht eine Zuzahlungspflicht nicht vor, da die medizinische Rehabilitation zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zählt.
Checkliste / Anreise
Kurmittelhaus/Ambulantes Therapiezentrum
Es stehen großzügige und moderne Therapieeinrichtungen für Krankengymnastik und Massage, zwei Therapiebäder, Gymnastikhalle und der Bereich für medizinische Trainingstherapie zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich 6 – 8 Wochen im Vorfeld Ihrer geplanten Maßnahme bei uns, um Termine zu vereinbaren, insbesondere für ambulante Vorsorgeleistungen.
Freitag: 07:00 Uhr – 12:00 Uhr
- Physiotherapie/Krankengymnastik (auch im Bewegungsbad)
- Manuelle Therapie (nach McKenzie, Maitland, Cyriax)
- Neurophysiologische Behandlung (PNF, Bobath)
- Atemtherapie
- Therapie am Schlingentisch
- Sportphysiotherapie inkl. Tapeverbände
- Wirbelsäulenfunktionstraining & Rückenschule
- Medizinische Trainingstherapie (KGG)
- Klassische & Funktionsmassage
- Manuelle Lymphdrainage
- Leistungen für Selbstzahler
BG-Patienten
Dank der engen Zusammenarbeit der neurologischen und orthopädischen-unfallchirurgischen Abteilung, können wir Patienten bereits vor Beginn der klassischen "Berufsgenossenschaftlichen stationären Weiterbehandlung" aufnehmen.
- Frühestmögliche Funktionsverbesserung
- Bessere Chancen zur Berufs-Wiedereingliederung
- Indikationsübergreifende Weiterbehandlung
Frühzeitige Übernahme sorgt für frühe rehabilitative Maßnahmen. Funktionelle, indikationsübergreifende Defizite (Sprache, Motorik, Hirnleistung), die in der Regel vorhanden sind, werden bei uns aus einer Hand frühzeitig behandelt.
Klinikrundgang (virtuell)
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim virtuellen Rundgang.